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Bei älteren Fahrzeugen ist bei einem Unfall mit Totalschaden keine Mehrwertsteuer abzuziehen, was in vielen Fällen 500 Euro oder mehr zugunsten des Geschädigten ausmacht. Darauf weist bestätigend das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung hin.
Nach neuem Schadensersatzrecht wird ein Schaden nicht grundsätzlich nach Gutachten abgerechnet. Statt dessen ist in bestimmten Fällen, wie etwa Totalschäden bei älteren Fahrzeugen, die Mehrwertsteuer (MWSt) aus dem Schadensbetrag heraus zu rechnen. Dennoch ziehen viele Versicherer auch bei Totalschäden älterer Autos unberechtigt die ganzen 16 Prozent MWSt von der Schadenssumme ab, um ihre Kosten zu senken. Bei dem vom OLG Frankfurt entschiedenen Fall wären das bei dem über sieben Jahre alten Opel Astra mit einem Wert vor dem Unfall von 4 300 Euro fast 600 Euro gewesen.
Wirtschaftlich ist die Mehrwertsteuer für einen Händler ein durchlaufender Posten. Im Geschäftsverkehr maßgeblich ist daher der Nettobetrag des Kaufpreises ohne die Mehrwertsteuer. Bereits junge Gebrauchtwagen werden aber oftmals durch Händler von Privatleuten gekauft. Im Weiterverkauf fallen damit nicht 16 Prozent MWSt vom Kaufpreis an, sondern 16 Prozent bezogen auf den Gewinnanteil des Händlers, was rechnerisch etwa 2 Prozent des Kaufpreises entspricht. Hier reduziert sich also bereits der Mehrwertsteuerabzug erheblich, was bezüglich des Opel Astra im entschiedenen Fall statt 592,97 Euro, nur einen Abzug von zirka 86 Euro ausgemacht hätte.
Aber selbst die entfallen hier, entschieden die Richter. Wegen verschärfter Gewährleistungsbestimmungen im Gebrauchtwagenhandel werden ältere Autos nur noch von privat angeboten, so dass der Verkaufspreis völlig mehrwertsteuerfrei ist. Im vorliegenden Fall war also weder eine Differenzbesteuerung von 86 Euro, noch eine Mehrwertsteuer von 592,97 Euro abzuziehen, so dass dem Geschädigten volle 4 300 Euro für den Erwerb eines Ersatzfahrzeuges zur Verfügung stehen (OLG Frankfurt, 24 U 138/05, DAR 2006, 156). Michael Winterscheidt/mid
mid
geschrieben von veröffentlicht am 19.04.2006 aktualisiert am 19.04.2006
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