Kein Reißverschlusssystem bei blockierter Fahrspur

Das Reißverschlussprinzip beim Einfädeln in eine Fahrspur gilt nur, wenn auch wirklich eine Fahrspur wegfällt. Ist eine Spur lediglich blockiert, kommt es nicht zur Anwendung.

Das hat das Amtsgericht München laut dem Deutschen Anwaltsverein in einem Urteil entschieden (Az. 334 C 28675/11). Im vorliegenden Fall war die Fahrspur einer Autofahrerin durch einen Möbelwagen blockiert. Beim Wechsel der Spur kam es zur Kollision mit einem anderen Wagen.

Es entstand ein Schaden von rund 2 000 Euro. Der Verkehrsteilnehmer auf der freien Spur hatte das Auto der Frau nicht einfahren lassen. Daraufhin hat die Spurwechslerin geklagt. Doch ihre Klage war erfolglos. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass der Unfall auf ihrem Spurwechsel beruhe. Dabei müsse sie generell eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen. Eine Pflicht, den Wechsel der Spur in diesem Fall zu ermöglichen, habe nicht bestanden.

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Gast auto.de

Oktober 31, 2013 um 6:14 pm Uhr

Alles klar, Arschloch siegt mal wieder

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