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Vermittlungs-App
Taxifahrer haben in jüngster Zeit durch Dienste wie Uber Konkurrenz bekommen. Aber nicht jede Alternative zum Taxi ist auch legal. So musste der Anbieter einer Vermittlungs-App für private Taxi-Fahrten nun ein Bußgeld in Höhe von 12.800 Euro zahlen, da er mit dem Angebot gegen das Personenbeförderungsgesetz verstieß.
Das Urteil des Amtsgerichts München lautet nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) vorsätzliche Personenbeförderung ohne Genehmigung.Genauer gesagt konnten Nutzer über die App private Taxi-Fahrten buchen, die dann über die App abgerechnet wurden. Nach der Fahrt wurden dem Nutzer die gefahrenen Kilometer, die Fahrtzeit und die Aufschlüsselung des Fahrpreises in einer Rechnungsmail mitgeteilt. Dabei trat das „Vermittlungs-Unternehmen“ aber rechtlich als Beförderer auf, nicht als Vermittler und habe bei jeder Fahrt eine finanzielle Beteiligung von einem Drittel des Umsatzes erwirtschaftet. Letztlich scheiterte der Erfolg des Unternehmens an der fehlenden Genehmigung zur Personenbeförderung. (AZ: 1117 OWi 254 Js 225568/15)
geschrieben von MID veröffentlicht am 15.07.2016 aktualisiert am 15.07.2016
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