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Führt zu schnelles Anfahren nach einem Ampelstopp zu einem Unfall, muss die Kaskoversicherung nicht für den Schaden am Pkw aufkommen.
Zu diesem Ergebnis ist das Oberlandesgericht Hamm gekommen, nachdem ein Nissan-Fahrer beim Anfahren auf einer zweispurigen Linksabbiegerspur ins Schleudern geraten war und einen Unfall verursacht hat. Laut Zeugenberichten ist der Nissan-Fahrer viel zu schnell angefahren, um sich mit einem neben ihm befindlichen Sportwagen ein Rennen zu liefern.
Die Straßenverkehrsordnung besagt jedoch, dass Autofahrer nur so schnell fahren dürfen, dass sie ihr Fahrzeug ständig beherrschen können.
Laut dem Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) bleibt der Nissan-Fahrer nun auf rund
7 800 Euro Schaden sitzen (OLG Hamm, Az.: 20 U 218/06).
geschrieben von mid/sas veröffentlicht am 07.04.2008 aktualisiert am 07.04.2008
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