Keine Abwrackprämie bei Hartz IV

Wer sich als Hartz IV-Empfänger über die Abwrackprämie gefreut hat, sollte sich seiner Sache nicht so sicher sein. Kommt das Sozialamt dahinter, wird das Arbeitslosengeld II gekürzt. Eine entsprechende Klage eines Betroffenen hat laut „Finanztest“ das Landesarbeitsgericht Nordrhein-Westfalen jetzt zurückgewiesen.

Die Begründung der Richter: Anders als bei der Eigenheimzulage ist die Abwrackprämie bei der Arbeitslosen-Unterstützung anzurechnen. Die Anschaffung eines Wagens dient nicht zur Absicherung eines besonders geschützten Grundbedürfnisses, wie sie das Recht auf eine anständige Wohnung darstellt (Az.: LB 20 B 59/09, AS ER; L 20 B 66/09 AS).

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Gast auto.de

September 20, 2009 um 12:57 pm Uhr

Finde ich ebenfalls korrekt……..Bei uns gibt es vom Staat für alles einen Zuschuß….Alle die sich darüber aufregen sollten in einem anderen Land auswandern, und dann mal schauen was sie dort für Unterstützungen vom Staat erhalten.

Jogi

Gast auto.de

September 19, 2009 um 9:45 pm Uhr

Wo leben wir hier denn??
In einer Bananenrepublik???
Bitte auch bei hohen Einkommen wie zB Schröder abziehen

Gast auto.de

September 18, 2009 um 10:28 am Uhr

Dem Autofan vom 16.9.2009 kann ich nur empfehlen selbst den gamg zur Arge zu machen und einmal Hartz-IV beantragen. Und man braucht ein Auto nicht nur um zur Arbeit zu fahren. Aber es ist natürlich einfacher den Politikern nachzuplappern als selbst zu denken.

Gast auto.de

September 16, 2009 um 11:28 am Uhr

Find ich völlig korrekt! Wer sich mit HartzIV einen neuen Wagen kaufen kann, der muss wohl irgendwelche Reserven haben…
SOOOO wenig ist dies summa summarum auch nicht, wenn ich MIete, Nebenkosten und den eigentlichen HartzIV Betrag pro Person zusammen rechne UND die nicht vorhandenen Kosten sehe, wie etwa der Weg zur Arbeit, den Kauf einer Waschmashcine bei Defekt usw…. den wirklichen monatlichen Betrag, den eine Familie mit Hartz IV bekommt, OHNE zu arbeiten, möcht ich gar nicht wissen….

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