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Eiskratzen ist lästig. Das Warmlaufenlassen des Motors, um die Scheiben mit der Heizung frei zu tauen, ist aber keine Alternative. Wer sich so Arbeit und kalte Finger sparen will, riskiert ein Bußgeld von 10 Euro. Denn die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelastungen verboten sind.
Sinnvoll ist der Leerlaufbetrieb auch nicht. Der Motor wird im Stand deutlich langsamer warm als während der Fahrt. Das erhöht sowohl den Verschleiß als auch den Kraftstoffverbrauch. Weit besser ist es, vereiste Scheiben ohne Motorunterstützung freizukratzen, erst dann zu starten und zügig loszufahren. Und wer es morgens beim Einstieg gerne schon warm und eisfrei hat, sollte über den Einbau einer Standheizung nachdenken.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 25.11.2011 aktualisiert am 25.11.2011
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