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Unentbehrlich ist immer noch die Erste Hilfe nach einem Verkehrsunfall. Hierbei sollte niemand zögern, Maßnahmen zu ergreifen – auch wenn er Angst hat, etwas falsch zu machen. Nicht zu helfen ist immer noch der größte Fehler.
Die zentrale Erste-Hilfe-Maßnahme bei einem bewusstlosen Verletzten, dessen Atmung ausgesetzt hat, ist die Herzdruckmassage, um die Zirkulation des Blutkreislaufes aufrecht zu erhalten, damit die lebenswichtigen Organe mit Sauerstoff versorgt werden können. Dabei muss mit beiden Händen die Brustmitte des auf dem Rücken liegenden Verletzten mindestens vier Zentimeter tief eingedrückt werden. Die Taktung beim sogenannten Pumpen liegt bei 100 Mal in der Minute. Dies ist auf Dauer ziemlich anstrengend. Dennoch darf das „Pumpen“ außer durch die zweimalige Atemspende nicht unterbrochen werden. Angst vor Rippenbrüchen durch kräftiges Pumpen muss niemand haben. Selbst wenn es zu einem Rippenbruch kommt, stellt dies weniger ein Problem dar als die Unterversorgung der lebenswichtigen Organe mit Sauerstoff. Ist die Atemspende – am besten von Mund-zu-Mund – nicht möglich, ist die Herzdruckmassage kontinuierlich ohne Unterbrechung durchzuführen. Generell ist die Atemspende im Herz-Lungen-Wiederbelebungszyklus zweitrangig.
Erst wenn der Verletzte wieder selbstständig atmet ist er in die stabile Seitenlage zu bringen. Auch hier muss niemand Angst vor Fehlern haben, wenn er die einzelnen Schritte der Vorgehensweise nicht mehr weiß. Wichtig ist dabei, dass am Ende der Mund des Verletzten den tiefsten Punkt des Körpers einnimmt und der Kopf dabei in den Nacken überstreckt ist. Danach ist eine ständige Kontrolle der Atmung erforderlich bis der Rettungsdienst eintrifft.
Bei verunglückten Motorradfahrern sollte vor jeder Maßnahme der Helm vom Kopf gezogen werden. Das Risiko, im Helm zu ersticken, ist laut des Institut für Zweiradsicherheit (ifz) weit größer als das Verletzungsrisiko beim Abnehmen des Helmes. Dabei sollte der Helm immer mit größter Vorsicht abgenommen werden, um Halswirbelverletzungen zu vermeiden. Auch Klapphelme müssen vom bewusstlosen Motorradfahrer vollständig entfernt werden, da nur so eine korrekte Atemspende und eine eventuelle spätere stabile Seitenlage möglich sind.
Niemand verlangt vom Ersthelfer hundertprozentiges Können. Wer bei der Ersten Hilfe nach bestem Wissen vorgeht, wird auch juristisch nicht belangt. Dagegen wird das Gegenteil geahndet, denn das ist „unterlassene Hilfeleistung“.
geschrieben von auto.de/(kosi/mid) veröffentlicht am 29.12.2009 aktualisiert am 29.12.2009
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