Italienische Maut

Keine Betrugsmasche: Post von Nivi Credit

Zahlungsaufforderung von Nivi Credit Bilder

Copyright: ACE

Nach seiner Heimkehr erhält so mancher Italienurlauber ein Mahnschreiben von Nivi Credit. Dem Empfänger wird vorgeworfen, an den Mautstationen der italienischen Autobahnen die Gebühr nicht bezahlt zu haben. Betroffene werden aufgefordert, die offenen Mautschulden unverzüglich per Überweisung zu begleichen. Wie der Autoclub Europa (ACE) erläutert, handelt es sich nicht um eine Betrugsmasche. Das Inkassounternehmen wird tatsächlich von den italienischen Autobahnbetreibern beauftragt, nicht bezahlte Mautgebühren einzufordern.

Das italienische Mautsystem ist grundsätzlich so konstruiert, dass die Gebühr direkt vor Ort bezahlt werden muss. Manchmal sind allerdings die Automaten defekt. Dann kann bei der Einfahrt auf die Autobahn beispielsweise keine Mautkarte gezogen werden. Immer wieder gibt es auch bei der bargeldlosen Bezahlung Probleme: Dann wird unter Umständen die Maut nicht abgebucht und trotzdem die Einfahrt gewährt. In solch einem Fall wird der Autofahrer mit einer Quittung über die Nichtbezahlung informiert. Der Betroffene muss die Gebühr dann innerhalb von 15 Tagen per Überweisung entrichten oder aber bei der nächsten Punto-Blu-Station bezahlen. Der Hinweis wird jedoch laut ACE von Urlaubern oft übersehen oder ignoriert. Auch bei Streiks des Mautpersonals sind die Schranken offen, die Fahrt ist dann jedoch nicht kostenlos, vielmehr muss der Reisende seine Maut nachentrichten.

Der Autobahnbetreiber besitzt meist Aufzeichnungen, also beispielsweise ein Bild oder Video vom Fahrzeug, aus dem das Kennzeichen hervorgeht. Das entsprechende Kennzeichen gibt der Betreiber, gemeinsam mit einer Vollmacht, Forderungen beim Schuldner einzuziehen, an Nivi Credit weiter. Nivi Credit wiederum fragt die Halterdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt an.
Dass die Mahnung meist erst sehr spät kommt, liegt unter anderem an der langen Bearbeitungszeit. Nach italienischem Recht verjährt die Forderung erst nach zehn Jahren. Grundsätzlich kann der angemahnte Betrag unter anderem mit dem Europäischen Zahlungsbefehl eingefordert werden, was aber mit großem Aufwand und insbesondere hohem Risiko für den Autobahnbetreiber verbunden ist. Und ob er sich schlussendlich dafür entscheidet, ist schwer zu sagen – dem ACE liegen dazu bislang noch keine Fälle vor. Auch wenn die Maut oft nur wenige Euro beträgt, ist der zu zahlende Betrag weit höher, da Nivi Credit für den Aufwand Mahn- und Bearbeitungsgebühren geltend macht. Für deren Höhe gibt es keine Vorschriften.

Wer – etwa nach Überprüfung seiner alten Bankabrechnungen – sicher ist, dass die Maut damals nicht bezahlt wurde, sollte sie umgehend nachentrichten, rät der Autoclub Europa. Wer Quittungen und Belege findet, sollte eine Kopie an Nivi Credit schicken und sich darauf berufen, dass kein Zahlungsrückstand besteht. In allen anderen Fällen muss der Betroffene selbst entscheiden, ob er die relativ geringfügigen Beträge (ohne Mahn- und Bearbeitungsgebühren) nachentrichtet oder ob er es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt. Wer nicht zahlt, geht nach Einschätzung des ACE nur ein geringes Risiko ein. Da es sich um ein Nutzungsentgelt handelt, müsste Nivi Credit das zuständige Gericht bemühen und einen Prozess anstrengen. In einem solchen Rechtsstreit würden sich unter Umständen schwierige Fragen des internationalen Rechts stellen.

Angesichts der geringen Streitwerte und des ungewissen Solvenzrisikos, wird Nivi Credit dieses Risiko nach Einschätzung des ACE kaum eingehen. Wenn möglich sollten die fällige Mautgebühr immer bar entrichtet und Quittungen verlangt werden, da die meisten Fehler in der Praxis bei der Zahlung mit elektronischen Zahlungsmitteln passieren.

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