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Fahrzeuge mit abgelaufenen Saisonkennzeichen müssen von öffentlichen Straßen und Parkplätzen auf private Stellplätze untergebracht werden. Ansonsten drohen Bußgelder bis 40 Euro und kostenpflichtiges Abschleppen. Die Geltungsdauer der saisongebundenen Nummernschilder findet sich in Ziffern auf deren rechter Seite ausgedrückt; meist beginnt sie im April und endet gleichzeitig mit der Schönwetterzeit im Oktober.
Eine unerlaubte Spritztour mit dem nicht mehr angemeldeten Cabrio, Oldtimer oder Motorrad schlägt mit 50 Euro und einem Punkt in Flensburg zu Buche. Bei Unfällen drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen. Streng genommen darf das Fahrzeug noch nicht einmal angelassen werden, so der TÜV Rheinland. Eine eventuell anfallende Haupt- und Abgasuntersuchung kann daher erst in der neuen Saison stattfinden.
mid
geschrieben von veröffentlicht am 11.10.2006 aktualisiert am 11.10.2006
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