Keine Fahrt mit abgelaufenen Saisonkennzeichen

Fahrzeuge mit abgelaufenen Saisonkennzeichen müssen von öffentlichen Straßen und Parkplätzen auf private Stellplätze untergebracht werden. Ansonsten drohen Bußgelder bis 40 Euro und kostenpflichtiges Abschleppen. Die Geltungsdauer der saisongebundenen Nummernschilder findet sich in Ziffern auf deren rechter Seite ausgedrückt; meist beginnt sie im April und endet gleichzeitig mit der Schönwetterzeit im Oktober.

Eine unerlaubte Spritztour mit dem nicht mehr angemeldeten Cabrio, Oldtimer oder Motorrad schlägt mit 50 Euro und einem Punkt in Flensburg zu Buche. Bei Unfällen drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen. Streng genommen darf das Fahrzeug noch nicht einmal angelassen werden, so der TÜV Rheinland. Eine eventuell anfallende Haupt- und Abgasuntersuchung kann daher erst in der neuen Saison stattfinden.

mid

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Die Transformation: Mit Kia in Walla Walla

Die Transformation: Mit Kia in Walla Walla

Tesla liefert mehr Reichweite

Tesla liefert mehr Reichweite

Elektrischer Familienfreund zum Sparkurs

Elektrischer Familienfreund zum Sparkurs

zoom_photo