Keine jährliche TÜV-Untersuchung für ältere Pkw

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Eine jährliche Hauptuntersuchung für ältere Pkw hat nach den EU-Verkehrsministern nun auch der Verkehrsausschuss des Europaparlaments abgelehnt. Pläne der EU-Kommission sahen vor, über sechsjährige Pkw und Fahrzeuge mit einer Laufleistung über 160 000 Kilometer zu einer jährlichen technischen Überprüfung zu verpflichten.

Stattdessen haben die Mitglieder des Ausschusses beschlossen, die in Deutschland gültige Regelung einer Überprüfung alle zwei Jahre für alle EU-Länder vorzuschreiben. Dem muss nun noch das Plenum des Europaparlaments zustimmen. Eine länderspezifische Regelung können die EU-Einzelstaaten jedoch weiterhin einführen.

Auch den Vorschlag der Kommission, eine europaweite Überprüfungspflicht für Motorräder und Pkw-Anhänger unter zwei Tonnen einzuführen, hat das Gremium abgelehnt. Eine Prüfpflicht für Zweiräder ist zwar in Deutschland und weiteren EU-Staaten bereits vorgeschrieben, in Belgien und den Niederlanden dagegen ist die Untersuchung dieser Fahrzeuge freiwillig. Leichte Wohnanhänger dagegen müssen sich nach dem Willen des Ausschusses des Europaparlaments künftig einer TÜV-Untersuchung unterziehen. Gleiches gilt für Traktoren mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, nicht aber für rein landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge.

Außerdem ist die Einführung einer Risiko-Kennzeichnung für gewerblich genutzte Fahrzeuge geplant. Demzufolge erfolgt eine Kennzeichnung von Fahrzeugen von Unternehmen, die bei Inspektionen durch schlechte Ergebnisse aufgefallen sind. Diese Fahrzeuge sollen mit einer Plakette versehen werden, die es den Behörden erlaubt, bei Fahrzeugkontrollen zielgerichteter als bisher vorzugehen. Durch regelmäßige Kontrollen der Firmenfahrzeuge haben die betroffenen Unternehmen jedoch die Möglichkeit, ihr Risikoprofil wieder zu senken.

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