Keine Kfz-Zulassung für Steuerschuldner

Wer mit der Kfz-Steuer im Verzug ist, kann künftig kein Auto mehr anmelden. Ab Juli dürfen die Zulassungsstellen aufgrund einer Änderung im Kraftfahrzeugsteuergesetz das Steuerkonto des Antragsstellers prüfen und bei Schulden von mehr als fünf Euro die Zulassung verweigern.

Zu diesem Zweck soll eine zentrale Steuerdatenbank eingerichtet werden. Darüber hinaus wird die Zwangsabmeldung von Fahrzeugen, für die keine Steuer gezahlt wird, vereinfacht (Bundesgesetzblatt 2010, Nr. 26).

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