Keine Steuererhöhung bei Dienstwagenfahrern

An der Dienstwagenbesteuerung wird wieder herumgedoktort. Ursprünglich plante die Bundesregierung eine Steuererhöhung nach der 0,03 Prozent-Regelung, die der Bundesfinanzhof verwarf. Vorgesehen war, dass der Arbeitnehmer mit Dienstwagen vom Arbeitgeber nicht nur ein Prozent des Neuwagenpreises als einen geldwerten Vorteil versteuert. Pro Kilometer sollten noch 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeuges dazu kommen.

Dies hätte bei einem Firmenfahrzeug mit 25 000 Euro Neuwagenlistenpreis für einen Beschäftigten, der einen 30 Kilometer langen, täglichen Arbeitsweg hat, bedeutet: Zahlung von 250 Euro aufgrund der Ein-Prozent-Regelung und von weiteren 225 Euro wegen der Kilometerpauschale, also insgesamt 475 Euro.

Wie vom Bundesfinanzhof vorgeschlagen kam danach die Diskussion auf: pro Fahrt zur Arbeit und pro Entfernungskilometer 0,002 Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil zu versteuern. Doch Wirtschafts- und Branchenverbände lehnen die Kilometerpauschale überhaupt ab. Sie wollen alles beim Alten belassen, wie immer wieder betont wird.

Der Verein „Mobil in Deutschland“ hat jetzt zusätzlich Öl ins Feuer gegossen. Öffentlich fordert der erste Vorsitzende, Michael Haberland, die Bundesregierung auf, ihre Wahlversprechen endlich zu halten. Einst wäre dem Wahlvolk zugesagt worden, dass es eine Steuervereinfachung und eine Steuerentlastung für Berufstätige gebe. Zu den Berufstätigen gehörten auch jene, die einen Dienstwagen fahren, so Haberland.

Der Vereinsmanager hebt hervor:

2010 gab es rund eine Million Neuzulassungen von Firmenwagen. In erster Linie waren das Kleinwagen (70 000), Fahrzeuge der Kompaktklasse (219 000) und Fahrzeuge der Mittelklasse (197 000). Nur 12 500 Fahrzeuge wären der Oberklasse zuzuordnen. Dies zeige, dass der Dienstwagen kein Privileg von Spitzenverdienern sei. Von der zusätzlichen Besteuerung wären demnach viele Mitarbeiter der unteren und mittleren Einkommensschichten betroffen. Und gerade die wolle doch die FDP entlasten.

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