Keine versteckten Kosten mehr bei Leasing-Verträgen

Für mehr Klarheit bei Leasingverträgen sorgt das neue Verbraucherkreditrecht. Es besagt, dass Kunden künftig über alle im Rahmen des Vertrages anfallenden Kosten informiert werden müssen. Bislang war dies nicht der Fall, wodurch mögliche Zusatzkosten häufig verschleiert wurden.

Allerdings gilt die neue Regelung nur für die sogenannten Restwertverträge und nicht für die gängigeren Kilometerleasingverträge. Dies muss sich nach Ansicht des ADAC noch ändern. Beide Vertragsformen sollten gleichgestellt sein. Ein weiterer Punkt des neuen Kreditrechts besagt, dass für Streitigkeiten über Verbraucherkredite eine außergerichtliche Schlichtungsstelle eingerichtet werden soll.

Darüber hinaus weist der Münchener Autoclub darauf hin, dass die Neuregelung einen enormen bürokratischen Aufwand bedeutet, und nicht alle Leasingfirmen werden die Änderungen sofort umsetzen können. Deshalb müssen Kunden in nächster Zeit verstärkt darauf achten, dass in ihren Verträgen alle Kosten aufgeführt sind.

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