Keine Vollstreckung ausländischer Bußgelder in Deutschland

Verkehrssünden deutscher Autofahrer im Ausland werden auch im kommenden Jahr in Deutschland nicht belangt. Die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur europaweiten Vollstreckung von Bußgeldern in nationales Recht ist frühestens für 2009 zu erwarten.

Das hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gegenüber „ADAC motorwelt“ erklärt.

Ausnahme Österreich

Wer im Ausland falsch parkt oder zu schnell fährt und nicht direkt vor Ort zur Kasse gebeten wird, kommt damit ein weiteres Jahr ungeschoren davon.
Auch die ursprünglich geplante rückwirkende Vollstreckung ist vom Tisch. Die Ausnahme bleibt Österreich, womit Deutschland seit Jahren ein funktionierendes Vollstreckungsabkommen hat.

Aussetzung der Vollstreckung kein Freibrief

Grund für die Verzögerung sind laut Zypries praktische Probleme. So muss sichergestellt sein, dass jeder Bürger in seiner Muttersprache über den Inhalt des Bußgeldbescheides und die Widerspruchsmöglichkeiten informiert wird. Ein Freibrief für Raser ist die Aussetzung der Vollstreckungsregelung nicht; Autofahrern droht bei der erneuten Einreise in ein Land, in dem sie einen Verkehrsverstoß begangen haben, an der Grenze zur Kasse gebeten zu werden.

mid/hh

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