Urteil

Kennzeichen dürfen nicht verfremdet werden

Kennzeichen dürfen nicht verfremdet werden Bilder

Copyright: Axa

Autokennzeichen dürfen nicht verfremdet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden (Az. 8 K 4792/14) und wies die Klage einer Fahrzeughalterin zurück. Im vorliegenden Fall hatte die Frau auf ihrem Nummernschild das Europazeichen mit der Reichsflagge überklebt. Die Zulassungsbehörde forderte sie auf, die Aufkleber zu entfernen. Als die Frau dem nicht nachkam, untersagte ihr die Behörde, das Auto zu nutzen und forderte, die Papiere bei der Zulassungsstelle abzugeben.

Klage

Die Halterin weigerte sich nach Angaben der Deutschen Anwaltshotline weiterhin und reichte schließlich Klage ein. Ein Kennzeichen dürfe zwar nicht mit Glas, Folie oder Ähnlichem verändert werden, räumte sie ein, aber dies habe sie auch nicht getan. Der Aufkleber mit der Reichsflagge verdecke lediglich die Europasterne und trage auch das vorgeschriebene „D“. Das blaue „Eurofeld“ sei getrennt vom Nummernschild zu betrachten, meint die Klägerin.

Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen

Das Verwaltungsgericht widersprach. Das Europazeichen sei genauso vorgeschriebener Teil des Kennzeichens und dürfe daher nicht derart verändert werden. Das Fahrzeug werde den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht, daher dürfe es auch nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen, urteilten die Richter.

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

BYD lässt die Drohnen fliegen

BYD lässt die Drohnen fliegen

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

zoom_photo

Nach den Cookies geht die Fahrt weiter.

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien (insg. „Cookies“). Cookies die notwendig sind, damit die Website wie vorgesehen funktioniert, werden standardmäßig gesetzt. Cookies, die dazu dienen das Nutzerverhalten zu verstehen und Ihnen ein relevantes bzw. personalisiertes Surferlebnis zu bieten, sowie Cookies zur Personalisierung und Messung der Effektivität von Werbung auf unserer und anderen Websites setzen wir nur mit Ihrer Einwilligung ein. Unsere Partner führen diese Daten möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung gesammelt haben. Durch Klick auf "Zustimmen" akzeptieren Sie alle Cookies und die beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten. Bevor Sie Ihre Zustimmung erteilen, beachten Sie bitte, dass wir Ihre Daten auch mit Partnern mit Sitz in den USA teilen. Die USA weisen kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau auf. Es besteht das Risiko, dass US-Behörden Zugriff auf Ihre Daten haben und Sie Ihre Betroffenenrechte nicht durchsetzen können. Über "Anpassen" können Sie Ihre Einwilligungen individuell anpassen. Dies ist auch später jederzeit im Bereich Cookie-Richtlinie möglich. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Impressum