Kennzeichen gehört ans Auto

Amtliche Kennzeichen müssen auch bei geparkten Fahrzeugen vorschriftsmäßig montiert sein. Das stellte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg klar.

Wer sein Nummernschild vom geparkten Auto entfernt, um es vor Diebstahl zu schützen, verstößt gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Es genügt nicht, das Kennzeichen hinter die Scheibe zu legen, so dass es von außen gesehen werden kann.

Die Ordnungswidrigkeit kostet mindestens zehn Euro, bei fortgesetzter Nichtbeachtung droht sogar die Stilllegung des Fahrzeugs (Az.: 12 LA 16/08).

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