Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Amtliche Kennzeichen müssen auch bei geparkten Fahrzeugen vorschriftsmäßig montiert sein. Das stellte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg klar.
Wer sein Nummernschild vom geparkten Auto entfernt, um es vor Diebstahl zu schützen, verstößt gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Es genügt nicht, das Kennzeichen hinter die Scheibe zu legen, so dass es von außen gesehen werden kann.
Die Ordnungswidrigkeit kostet mindestens zehn Euro, bei fortgesetzter Nichtbeachtung droht sogar die Stilllegung des Fahrzeugs (Az.: 12 LA 16/08).
geschrieben von auto.de/(sw/mid) veröffentlicht am 03.08.2010 aktualisiert am 03.08.2010
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.