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Der Schreck ist meist groß, wenn man als Autofahrer feststellt, dass ein oder vielleicht sogar gleich beide Kennzeichen weg sind. Verloren oder geklaut? Wie auch immer, rasches Handeln ist angesagt. Denn Kfz-Kennzeichen werden individuell vergeben. Ihr Verlust ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch richtige Probleme mit sich bringen. Beispielsweise dann, wenn mit den geklauten Nummernschildern eine Straftat begangen wird.
Deutet alles auf einen Diebstahl hin, heißt es Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Anschließend erfolgt der Gang zur Zulassungsstelle. Für die sogenannte Umkennzeichnung sollte man neben der polizeilichen Diebstahlsbestätigung Personalausweis, Führerschein, Fahrzeugbrief (heute Zulassungsbescheinigung Teil II) und -schein (Zulassungsbescheinigung Teil I), die Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung und – sofern vorhanden – das zweite Nummernschild dabei haben.
Wer sicher weiß, dass das Kennzeichen verloren ging, benötigt auf der Zulassungsstelle eine Verlusterklärung. Dieses Formular ist in den meisten Fällen auf der Website der Zulassungsstelle verfügbar. In ihm bestätigt der Halter, dass das oder die Nummernschilder nicht als Sicherheit hinterlegt, beschlagnahmt, sichergestellt oder gepfändet wurden. Außerdem ist man mit der Verlusterklärung auf der sicheren Seite, falls man auf dem Weg zur Zulassungsstelle von der Polizei angehalten wird.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 12.08.2011 aktualisiert am 12.08.2011
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