Kennzeichenwechsel bei Kleinkrafträdern

Am 1. März ist es wieder soweit, für alle Arten von Kleinkrafträdern beginnt das neue Versicherungsjahr. Wer bis dahin nicht sein altes grünes gegen ein neues schwarzes Kennzeichen ausgewechselt hat, steht ohne Versicherungsschutz da und macht sich überdies strafbar, darauf hat jetzt die HUK-Coburg hingewiesen.

Die Kennzeichen gibt es direkt bei der Versicherung.Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gehören unter anderem Mofas, Mopeds und Roller oder leichte Quads. Kleinkrafträder dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren.

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