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Kfz-Betriebe haben ab dem 1. Juli 2008 die Erlaubnis, allgemeine Rechtsauskünfte in der Unfallschadenabwicklung zu geben. Mit dem in Kraft tretenden Rechtsdienstleistungsgesetz wurden Grauzonen beseitigt, die für Kfz-Betriebe bisher Fallstricke bei der Unfallschadenabwicklung darstellten, erklärte Ulrich Dilchert, Geschäftsführer im Deutschen Kfz-Gewerbe.
Das neue Gesetz erleichtere auch die Unfallschadenabwicklung zwischen Werkstatt und Versicherung.
Rechtsdienstleistungen, die so genannte Nebenleistungen darstellen, seien für alle unternehmerisch tätigen Personen jetzt zulässig. Für die Kfz-Betriebe bedeute dies, dass der Kunde bei der Auftragsannahme für einen Unfallschaden über seine Rechte informiert werden dürfe. Bisher habe die Werkstatt zudem bei einer Sicherungsabtretung zunächst den Kunden in Anspruch nehmen müssen, ehe sie gegen die zahlungspflichtige Versicherung vorgehen konnte. Künftig könne die Werkstatt unmittelbar an die Versicherung herantreten, es darf eine Abtretung erfüllungshalber vereinbart werden.
geschrieben von (ar/nic) veröffentlicht am 01.07.2008 aktualisiert am 01.07.2008
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