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Rundfunkgebühren
Gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren für von Autohäusern und Kfz-Werkstätten gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge läuft jetzt das Kfz-Gewerbe Sturm. Dazu zählen in erster Linie Vorführwagen und Ausstellungsfahrzeuge. Denn bei diesen Fahrzeugen handle es sich um eine Handelsware, die in keiner anderen Branche mit einer Gebühr belegt sei, erläutert ein Sprecher des Zentralverbands Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK). Der Verband sieht darin unnötige finanzielle und bürokratische Belastungen. Bei ihrer Frühjahrskonferenz im März vergangenen Jahres hätten die Ministerpräsidenten der Bundesländer versprochen, die Beitragspflicht für Kraftfahrzeuge zu überprüfen. Die Neuregelung sieht nun eine Absenkung des Satzes um 16 Cent auf 5,83 Euro vor.
„Die Reduzierung um 16 Cent pro Monat für beitragspflichtige Kraftfahrzeuge ab 1. April ist eher ein schlechter Scherz“, so der ZDK-Sprecher. „Die berechtigten Sorgen des Wirtschaftsmotors Mittelstand, durch unnötige finanzielle und bürokratische Belastungen immer wieder Einschränkungen zu erfahren, dürfen bei der Überprüfung des Beitragssystems nicht außer Acht gelassen werden“, so der ZDK-Sprecher. Bei geschätzten Mehreinnahmen von etwa 1,5 Milliarden Euro durch die geänderten Rundfunkbeiträge gäbe es genügend Spielraum für die Entlastung des Kfz-Gewerbes.
geschrieben von MID veröffentlicht am 20.03.2015 aktualisiert am 24.03.2015
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