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Kfz-Haftpflicht
Massenhaft rufen derzeit Internet-Vergleichsportale zum Wechsel der Kfz-Versicherung auf und versprechen dadurch Einsparungen von mehreren Hundert Euro. Doch auch ohne Wechsel haben Autofahrer eine Möglichkeit, die Kosten für ihre Haftpflichtversicherung zu reduzieren – indem sie diese von der Steuer absetzen. „Jeder Autobesitzer muss eine Haftpflichtversicherung abschließen. Die Beiträge dafür können Versicherte beim Finanzamt geltend machen“, sagt Andreas Tepe, Experte beim KfzDirektversicherer R+V24.
Das gelte aber nicht für alle in gleichem Maße: Denn es gibt Unterschiede zwischen beruflicher und privater Nutzung des Autos. Wer sein Fahrzeug ausschließlich privat fährt, kann die Kosten in voller Höhe als Sonderausgabe in der Kategorie „Vorsorgeaufwendung“ angeben. Dann aber darf er den Wagen nicht einmal für den Arbeitsweg nutzen, denn diese Fahrten sind rechtlich Dienstfahrten.
Und bis zu welcher Höhe kann der Versicherungsbeitrag abgesetzt werden? Je nach Berufsstatus gelten unterschiedliche Höchstbeträge: Beamte, Rentner, Angestellte und Pensionäre können Kosten bis zu einer Höhe von 1.900 Euro absetzen, Selbstständige bis zu 2.800 Euro. Aber: Zu diesen Vorsorgeaufwendungen zählen auch die Kranken oder andere Haftpflichtversicherungen. Und so ist die Grenze oft schnell erreicht.
Anders ist die Regelung für Autofahrer, die ihr Auto beruflich oder dienstlich nutzen. Die nämlich geben die Beiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung als Werbungskosten an – allerdings nur den privaten Nutzungsanteil. Der Grund: „Für den Arbeitsweg sowie dienstliche Fahrten gibt es zur steuerlichen Entlastung bereits die Entfernungspauschale“, erklärt Tepe. „Liegt dieser bei 30 Prozent, kann der Versicherte demnach 30 Prozent der Kosten absetzen.“ Generell müsse der Fahrzeughalter auch der Versicherungsnehmer sein – sonst gibt es kein Geld zurück.
geschrieben von MID veröffentlicht am 25.11.2015 aktualisiert am 25.11.2015
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