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Bummeln lohnt sich nicht: Wer den Termin für die Kfz-Hauptuntersuchung versäumt, bekommt die Verspätung bei der Plakettenvergabe abgezogen. Statt erst wieder in 24 Monaten muss er sein Auto dann schon entsprechend früher vorführen. Das soll sich nach Informationen des ADAC künftig ändern.
Demnach will die Bundesregierung die sogenannte Rückdatierung zum 1. April 2012 streichen. Dann beginnt die 24-Monatsfrist erst ab der tatsächlich erfolgten Hauptuntersuchung, und nicht bereits beim eigentlich angesetzten Termin. Im Gegenzug sieht der Gesetzentwurf bei einer Fristüberschreitung um zwei Monate eine Strafgebühr mit 20 Prozent höheren Kosten vor. Aktuell droht Autofahrern, die mit abgelaufener Plakette erwischt werden, lediglich ein Bußgeld.
Bei Fristüberschreitungen von zwei bis vier Monaten sind das 15 Euro, danach steigt es zunächst auf 25 Euro. Wer mehr als acht Monate zu spät dran ist, zahlt 40 Euro und erhält zwei Punkte in Flensburg.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 21.10.2011 aktualisiert am 21.10.2011
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Wenn ich einen PKW-Anhänger in der Garage zu stehen habe, Dann brauch ich den nicht jeden Tag. Wenn ich den mal benutzen möchte, dann war ab uns zu mal der TÜV abgelaufen. War bisher kein Problem.
Aber was die sich jetzt wieder einfallen lassen, Das ist doch schon wieder Abzocke.
Hier wird es Strafgebühr genannt. Sonst heißt es Bußgeld.
Die finden immer wieder einen Dreh, um uns in die Tasche zu greifen.
Übrigens, vor ungefähr 20 Jahren habe ich für einen PKW-TÜV 46.- Deutsche Mark gezahlt. Jetzt sind wir bei knapp 100.- Euro angekommen. Das sind 300% Mehr und reicht denen wohl immer noch nicht. Armes Deutschland. Uns wird es genommen und den Griechen wird es in den Ar…… geschoben.
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Gast auto.de
Oktober 24, 2011 um 6:03 pm UhrIm Prinzip können wir noch froh sein, dass nicht auch noch für Anhänger eine Abgassonderuntersuchung gefordert wird.
Das würde der Umwelt zwar genau so viel nutzen wie diese (blödsinnige) Untersuchung bei Kraftfahrzeugen, aber es wäre halt zu offensichtlich…