Kfz-Hauptuntersuchung – Erstmals Prüfung elektronischer Sicherheitssysteme

Künftig müssen sich Autofahrer bei der Hauptuntersuchung (HU) ihres Fahrzeugs auf Veränderungen einstellen. Unter die Lupe genommen werden von den Prüfern nun auch elektronisch gesteuerte Sicherheitssysteme wie Airbag, ABS, ESP oder der Notbremsassistent.

Ob die sicherheitsrelevanten Systeme richtig funktionieren, wird über Diagnoseschnittstellen kontrolliert. Die Prüfung kommt schrittweise für alle ab dem 1. Juni 2012 neu zugelassenen Fahrzeuge. Um die Assistenzsysteme zuverlässig testen zu können, ist für alle Fahrzeuge eine kurze Fahrt mit mindestens 8 km/h vorgeschrieben.

Eine weitere Neuerung ist der Entfall der Rückdatierung. Auch wenn ein Fahrzeug zu spät zur HU kommt, wird die Prüfplakette nicht mehr auf das eigentliche Datum rückdatiert und die reale Zeit bis zur nächsten Prüfung somit verkürzt. Die neue Plakette ist vielmehr ab dem Zeitpunkt der Prüfung für die volle Laufzeit gültig. Zudem erhalten die Autobesitzer künftig  einen genauen Prüfbericht, der sich bundesweit nach einem einheitlichen System richtet. In diesem Bericht werden die Mängel und deren Lage konkret aufgeführt. So weiß der Fahrzeughalter genau, was an seinem Auto wo repariert werden muss. Die Prüfingenieure sind dabei an einen Katalog gebunden, der insgesamt rund 3.800 Mängel auflistet.

Mit den Änderungen wird die HU an die Weiterentwicklung der Fahrzeugtechnik, Erfahrungswerte aus der Prüfpraxis und gesetzliche Vorgaben aus EU-Richtlinien angepasst.

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