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Kraftfahrzeuge müssen in Deutschland regelmäßig zur Hauptuntersuchung (HU). Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Allerdings sollen zur Jahresmitte neue Regeln in Kraft treten. So will die Bundesregierung die sogenannte Rückdatierung streichen. Dann beginnt die 24-Monatsfrist erst ab der tatsächlich erfolgten Hauptuntersuchung, und nicht bereits beim eigentlich angesetzten Termin. Im Gegenzug sieht der Gesetzentwurf bei einer Fristüberschreitung um zwei Monate eine Strafgebühr mit 20 Prozent höheren Kosten vor.
Aktuell droht Autofahrern, die mit abgelaufener Plakette erwischt werden, lediglich ein Bußgeld. Das wird in Zukunft erhoben, wenn man ohne gültige HU in eine Polizeikontrolle gerät.
Künftig sollen auch sicherheitsrelevante elektronische Systeme wie ABS, ESP oder Auslöser für Airbags über eine Schnittstelle auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Die „Elektronik HU“ wird für alle Fahrzeuge, die nach dem 1.7.2012 neu zugelassen werden, schrittweise eingeführt.
Dafür wurde ein neuer HU-Adapter entwickelt, mit dem sich die Prüfingenieure in die Fahrzeugelektronik einloggen können. Allerdings müssen die Fahrzeuge zur Kontrolle fahren. Mindestens 8 km/h sind nötig, damit alle elektronischen Systeme betriebsbereit sind.
Zudem setzt der Gesetzgeber in Zukunft auf einen einheitlichen Prüfbericht, den alle Prüforganisationen von Tüv bis Küs verwenden müssen. Das soll mehr Transparenz bieten. Außerdem werden die festgestellten Mängel genauer beschrieben.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 10.04.2012 aktualisiert am 10.04.2012
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