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Die Allianz Versicherung hat im Streit um ein legales Schadenmanagement einen Etappensieg errungen. Eine Klage wegen Wettbewerbsverstoß gegen das „Fair-Play-Konzept“ hat das Landgericht München I (Az.: 17 HK O19193/11) nun abgewiesen. Nach Meinung des Klägers, Jörg Elsner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), werden durch „Fair-Play“ die Rechte von Anwälten beschnitten. Sie und Kfz-Gutachter würden systematisch aus der Schadenregulierung von Verkehrsunfällen herausgedrängt.
Das „Fair-Play-Konzept“ sieht eine „direkte Abwicklung“ mit der Allianz über eine der 4 800 teilnehmenden Werkstätten vor. „Es handelt es sich um ein Konzept, das die Kommunikationswege zwischen der Reparaturwerkstatt und dem Versicherer vereinfacht und Standards für die Reparatur festlegt“, erläutert Allianzsprecherin Claudia Herrmann. Der Versicherer sieht sich durch das Urteil des Landgerichtes München I darin bestätigt, dass im Interesse der Kunden und Geschädigten ein ausgewogenes Konzept für eine reibungslose Schadenabwicklung angeboten werde. Herrmann: „Im Übrigen zeigt unsere Schadenstatistik, dass es nach Einführung von Fairplay durchschnittlich nicht weniger Kfz-Schadenfälle mit Rechtsanwaltsberatung gegeben hat, als davor.“ Die Abwicklung per Fair-Play sei im Vergleich zur herkömmlichen Schadenregulierung deutlich schneller.
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht will zum Urteil erste Stellung beziehen, wenn die Begründung vorliegt. „Wir werden dann entscheiden, ob wir in Berufung gehen“, so Elsner. Der Jurist verwies jedoch darauf, dass nach seiner Meinung das Konzept für Geschädigte auf keinen Fall „fair“ sei.
„Fair-Play darf nicht mit der vertraglichen Werkstattbindung anderer Versicherer verwechselt werden“, so Herrmann. Einen stark rabattierten Werkstattbindungs-Tarif bieten mittlerweile die meisten Kfz-Versicherer an. Damit verpflichtet sich der Autofahrer im Voraus, nach Kaskoschäden sein Fahrzeug nur in einer Partnerwerkstatt des Versicherers reparieren zu lassen. Mit diesen Werkstätten haben die Assekuranzen günstige Sonderkonditionen vereinbart. Das Konzept „Fair-Play“ der Allianz kann hingegen sowohl bei Kasko- also auch für Haftpflichtschäden genutzt werden. Es ist mit dem freiwilligen Schadenmanagement anderer Versicherer vergleichbar. Dabei bieten die Versicherer ebenfalls an, sich im Schadenfall um alles zu kümmern. Auch diese Art des Schadensmanagement wird von Verkehrsanwälten kritisiert.
Partnerwerkstätten mit günstigeren Konditionen kann die Allianz aber nicht aufbieten, weil sie eng mit den Kfz-Herstellern kooperiert und daher auf die Autohäuser Rücksicht nehmen muss. Kostenvorteile kann der Versicherer so nur deutlich schwerer generieren. Für Allianzkunden- oder geschädigte bleibt somit bei der Nutzung des Fair-Play-Service höchstens ein Zeitvorteil.
geschrieben von auto.de/(usk/mid) veröffentlicht am 02.05.2012 aktualisiert am 02.05.2012
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