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Ein Motor mit mehr Hubraum bedeutet nicht nur mehr Leistung, sondern auch erhöhte Abgaben bei der Kfz-Steuer. Zurzeit werden für jede angefangenen 100 Kubikzentimeter 6,75 Euro bei einem Ottomotor und 15,44 Euro bei einem Diesel fällig.
Demnach müsste der Halter eines Pkw mit einem 2,0-Liter-Benzinmotor jährlich rund 135 Euro an den Fiskus zahlen. Bei einem leistungsstarken 3,0-Liter-Selbstzünder würde der Staat hingegen rund 463 Euro als Abgabe verlangen.
Eine Ausnahme von der Hubraum-basierten Berechnung bildet der Wankel- beziehungsweise Kreiskolbenmotor. Denn durch die hohe Leistungsausbeute bei geringem Brennraumvolumen läge der Antrieb bei herkömmlicher Abgabenberechnung deutlich im Vorteil. So leistet der Kreiskolbenmotor des Mazda RX-8, das einzige weltweit erhältliche Serienfahrzeug mit Kreiskolbenmotor, bis zu 170 kW/231 PS bei einem Hubraum von rund 1,3 Litern. Dafür müssten nach Ottomotor-Regel 87,75 Euro im Jahr bezahlt werden.
Für einen vergleichsweise starken Benziner mit Hubkolbenmotor werden mehr als 200 Euro fällig. Aus diesem Grund wird bei einem Kreiskolbenmotor, genau wie bei Lkw, die Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs berechnet.
Je 200 Kilogramm müssen 11,25 Euro bezahlt werden. Beim RX-8 werden dadurch rund 113 Euro fällig. Im Vergleich zu einem 3,0-Liter-Benziner immer noch ein Schnäppchen. Doch diesem Vorteil wird 2010 voraussichtlich ein Ende gesetzt werden. Denn ab dann sollen Pkw nach ihrem CO2-Ausstoß besteuert werden. Und dabei liegt der Wankel mit den anderen Motoren auf einer Höhe.
geschrieben von (sas/mid) veröffentlicht am 07.07.2008 aktualisiert am 07.07.2008
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