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Die Internetagentur des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) hat am 17.4.2009 einen Kfz-Steuer-Rechner veröffentlicht, mit dem sich die neue, zum 1. Juli in Kraft tretende, Kfz-Jahressteuer errechnen lässt.
Mit dem Online-Rechner auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums können Sie sich ab sofort unverbindlich die Höhe der Kfz-Jahressteuer für einen Pkw mit Erstzulassung zwischen dem 1.Juli .2009 und dem 31. Dezember 2011 ausrechnen. Zur Berechnung reicht die Angabe von Antriebsart, Hubraum und CO2-Wert. Sie möchten wissen, wie sich ein anderer Antrieb, ein mehr oder weniger großer Hubraum oder die Höhe des CO2-Wertes auf die Kfz-Steuer auswirkt? Kombinieren Sie die verschiedenen Angaben und der Kfz-Steuer-Rechner errechnet Ihnen unverbindlich die Höhe der jährlichen Kfz-Steuer. Der Rechner ist unter www.bundesfinanzministerium.de erreichbar.
geschrieben von (ar/nic) veröffentlicht am 17.04.2009 aktualisiert am 17.04.2009
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