Kfz-Teilkasko zahlt nur bei direkten Sturmschäden

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Teilkasko-Versicherungen decken alle direkten Sturm- und Hagelschäden an Autos ab: Beschädigen beispielsweise umherfliegende Dachpfannen, herabstürzende Äste oder umgestürzte Bäume ein Fahrzeug, zahlt die Versicherung in der Regel. Sie begleicht die notwendigen Reparaturen oder ersetzt im Bedarfsfall den Zeitwert des Wagens.

Die Teilkasko kommt allerdings nicht für mittelbare Sturmschäden auf. Für diese indirekten Schäden bedarf es einer Vollkasko-Versicherung: Sie tritt auch bei Defekten am eigenen Fahrzeug ein, die durch eigenes Verschulden entstanden sind: Wenn zum Beispiel ein unachtsamer Fahrer bei einem Wagen auffährt, der zuvor gegen einen vom Sturm umgestürzten Baum geprallt ist.

Ein immer wiederkehrender Streitpunkt sind laut ARAG jedoch umstürzende Bäume oder abknickende Äste, die parkende Autos lädieren. Die Experten weisen in diesem Zusammenhang auf einen Fall hin, bei dem ein herabgefallener Platanen-Ast ein Auto beschädigt hatte. Die Ausbesserung der im Fahrzeugdach entstandenen Dellen kostete rund 1 500 Euro. Der erboste Autofahrer verklagte die Gemeinde auf Schadensersatz. Diese habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt und dadurch den Schaden verschuldet, meinte er. Sie wäre dazu verpflichtet gewesen, den 15 Meter hohen Baum nicht nur wie geschehen vom Boden aus, sondern mithilfe eines Hubwagens eingehend auf trockene Äste zu untersuchen. Das zuständige Gericht sah den Fall jedoch anders (OLG Frankfurt, AZ: 1 U 30/07; ähnlich OLG Brandenburg AZ: 2 U 58/99). Anders sieht es allerdings aus, wenn der Baum trotz äußerer Krankheitszeichen nicht auf seinen Zustand hin untersucht wurde (OLG Nürnberg, AZ: 4 U 1761/95).

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