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Bei einem Umzug ist viel zu erledigen. Dabei darf die Ummeldung des Autos oder Motorrads aber nicht vergessen werden. Denn ändert sich die Adresse des Halters, muss er das der Zulassungsbehörde mitteilen – und zwar unverzüglich, wie es die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) im Paragraph 13 verlangt.
Allerdings gibt es keine feste Zeitspanne und damit auch kaum Bußgelder, wenn das Fahrzeug innerhalb einer Woche umgemeldet wird. Wer allerdings noch mehrere Monate mit dem Wechsel wartet, muss mit einem Bußgeld von mindestens 15 Euro rechnen.
Nach dem Behördengang sollte auch der Kfz-Versicherung die neue Adresse umgehend mitgeteilt werden.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 04.04.2011 aktualisiert am 04.04.2011
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