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Früh übt sich, wer ein Meister am Steuer werden will. Seit 2011 haben Jugendliche die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren ein Auto zu steuern, um so möglichst frühzeitig Fahrpraxis sammeln zu können. Voraussetzung: Sie haben zuvor die Führerscheinprüfung bestanden und ein mindestens 30 Jahre alter Erwachsener sitzt mit im Auto. Beifall für dieses Führerscheinmodell kommt jetzt von den Kfz-Versicherern. Sie stellten fest: Wer bereits ein Jahr Begleitetes Fahren hinter sich hat, ist wesentlich seltener in einen Unfall verwickelt als die Altersgenossen, die erst mit 18 ihre Fahrerlaubnis bekommen und dann allein am Steuer unterwegs sind.
Derzeit entscheidet sich bereits mehr als die Hälfte aller Fahranfänger für den Start am Steuer mit einem erfahrenen Co-Piloten an der Seite. In der Bescheinigung über die bestandene Führerscheinprüfung, die der Fahranfänger zunächst nur erhält, muss die Begleitperson allerdings eingetragen sein. Als Fahrbegleiter zugelassen sind Personen ab 30, die seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder ehemals Klasse 3 für Pkw sind. Außerdem darf der Begleiter in Flensburg höchstens mit einem Punkt belastet sein. Kraftfahrer, die vor dem 30. April dieses Jahres, also in dem alten Bußgeldsystem, drei Punkte aufzuweisen hatten, kommen ebenfalls noch als Begleitpersonen in Betracht.Der Versicherungsschutz ist laut HUK Coburg auch beim Begleiteten Fahren gewährleistet. Um die Police an die veränderte Situation anzupassen, muss der Besitzer des Autos, das der Anfänger nutzt, seinen Versicherer lediglich über die Änderungen im Fahrerkreis informieren.
geschrieben von auto.de/(fw/mid) veröffentlicht am 03.07.2014 aktualisiert am 03.07.2014
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