Versicherungen

Kfz-Versicherungen regulieren schlechter

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Copyright: Polizeiinspektion Delmenhorst - Oldenburg

Die Schadenregulierung von Versicherungen ist in den vergangenen fünf Jahren schlechter geworden. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Forsa-Instituts bei 1.257 Rechtsanwälten der Arbeitsgemeinschaften Versicherungs- und Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). 47 Prozent der Anwälte sind der Ansicht, dass sich das Regulierungsverhalten der Versicherer in den letzten fünf Jahren „deutlich“ verschlechtert hat. 23 Prozent der Befragten sind immerhin noch der Meinung, dass sich die Schadenabwicklung nur „etwas“ verschlechtert hat. Besonders betroffen ist die Regulierung von Autounfällen. Hier sind sogar 74 Prozent der Meinung, dass die Regulierung heute insgesamt schlechter läuft als in der Vergangenheit.

Oft Verzögerungstaktiken

Bemängelt werden vor allem längere Bearbeitungszeiten sowie unberechtigte Kürzungen oder Zurückweisungen von Leistungen. So seien Ansprechpartner bei den Assekuranzen oft nur schlecht erreichbar. Manche werten dies als regelrechte Verzögerungstaktik. Zudem würden über Gebühr Gegengutachten eingeholt, die Rechtsprechung ignoriert und Kleinbeträge aus taktischen Erwägungen gekürzt. Viele Geschädigte sind nach Angaben der Anwälte hier überfordert. Andere wollen sich umfassend über ihre Ansprüche beraten lassen oder sind der Ansicht, dass der Versicherer zu wenig reguliert habe. Dabei nutzten die Unternehmen oft ihr überlegenes Wissen aus.

Selten Fehler bei Anspruchsstellern

Zudem seien die Assekuranzen oft nach einer Ablehnung des Schadens nicht bereit, nochmals in die Prüfung des Sachverhaltes einzusteigen. Viele der Umfrageteilnehmer werfen den Versicherern zudem vor, dass sie viel zu schnell eine Leistung ablehnen würden. Die Schuld sehen die Verkehrs- und Versicherungsanwälte klar verteilt. Nur in ganz wenigen Fällen würden Anspruchsteller Fehler machen und beispielsweise Unterlagen zu spät einreichen oder den Sachverhalt falsch darstellen. Schaltet das Unfallopfer hingegen einen Verkehrsanwalt ein, werden seine Ansprüche in über der Hälfte aller Fälle vom Kfz-Versicherer voll beglichen.

Opfer im Vorteil mit Anwaltsberatung

In weiteren 30 Prozent der Fälle wird ein Vergleich ausgehandelt. „Nur in 14 Prozent aller durch die Befragten genannten Fälle, kam es zu einem klärenden Gerichtsverfahren“, betonte Jörg Elsner, Vorsitzender der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Die Unfallopfer hätten daher in der Regel immer einen Vorteil von einer anwaltlichen Beratung. Das gelte selbst dann, wenn es einmal schlecht für den Geschädigten läuft und er nicht alle Forderungen gegen den Versicherer durchsetzen kann. „Die Anwaltskosten sind bei Kfz-Haftpflichtschäden vom Versicherer zu tragen sind“, so Elsner. Den Geschädigten entstehe durch das Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes daher kein finanzieller Nachtteil.

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