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Manchmal kann es sich lohnen, den Schaden, den man beispielsweise bei einem Parkrempler verursacht hat, selbst zu tragen, statt ihn seiner Kfz-Haftpflichtversicherung zu melden. Nämlich dann, wenn ein Bagatellschaden vorliegt und die Zurückstufung in der Schadenfreiheitsklasse unterm Strich teurer kommen würde. Bei Schäden bis zirka 600 Euro kann es sich laut HUK Coburg lohnen, auf die Regulierung durch die Assekuranz zu verzichten. Eine Auskunft darüber, ob es sich rechnet oder nicht, erteilt der jeweilige Versicherer.
Übrigens kann der Versicherungsnehmer den Schaden auch nachträglich noch einreichen, sollte sich herausstellen, dass ihm die Reparatur teurer kommt als erwartet. Doch muss das noch in dem Jahr geschehen, in dem es zu dem Unfall gekommen ist. Bei Schäden im Dezember läuft die Karenz bis zum 31. Januar 2011. Da die Polizei bei reinen Blechschäden normalerweise nicht mehr kommt, um den Unfall aufzunehmen, sollten Kraftfahrer einen Vordruck eines europäischen Unfallberichts im Handschuhfach haben, das beide Unfallgegner ausfüllen und an die jeweils zuständigen Versicherer schicken. Solche Formulare sind bei den Versicherungsgesellschaften zu beziehen.
geschrieben von auto.de/(tm/mid) veröffentlicht am 20.12.2010 aktualisiert am 20.12.2010
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