Kfz-Versicherung: Kündigungsfrist beachten

Besonders zum traditionellen „Wechsel-Stichtag“ am 30. November lohnt sich ein Vergleich der eigenen Kfz-Versicherung. Denn viele Versicherer legen ihren Tarifen wenig bekannte Zusatzklauseln etwa Zuschläge für Fahranfänger oder ältere Verkehrsteilnehmer ab einem gewissen Alter zu Grunde.

Vor allem junge Leute und Vielfahrer können laut unabhängigen Vergleichtests speziell beim Abschluss eines Kaskoschutzes bis zu 40 Prozent oder einige hundert Euro sparen. Laut aktuellen Berechnungen des Online-Portals www.toptarif.de zahlt zum Beispiel ein Berliner Single für den Haftpflicht- und Vollkaskoschutz seines 1,4-Liter-VW-Polo beim teuersten Anbieter rund 1 019 Euro im Jahr. Beim günstigsten Versicherer werden für das gleiche Paket nur 405 Euro fällig.

Wird eine bestehender Tarif während seiner Laufzeit erhöht, genießen Autofahrer laut den allgemein geltenden Versicherungsbedingungen ein außerordentliches Kündigungsrecht. Eine regulärer Wechsel ist aufgrund der inzwischen üblichen Ausrichtung der Verträge auf das Kalenderjahr mit einmonatiger Kündigungsfrist, also zum 30. November möglich.

Prüfen sollte man vor diesem Stichtag in jedem Falle, ob das abgeschlossene Leistungspaket noch in vollem Umfang benötigt wird. Ist die bei Abschluss angegebene jährliche Fahrleistung noch aktuell? Oder lohnt sich nach der Trennung vom Partner eventuell ein günstiger „Alleinfahrer“-Tarif eines Wettbewerbers? Orientierung im „Tarif-Dschungel“ versprechen unabhängige Vergleichsrechner im Internet.

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