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Vergleich macht reich – diese altbekannte Lebensweisheit kann man sich nicht nur beim Autokauf, sondern auch bei der Versicherungsprämie zunutze machen. Denn wer glaubt, dass die Assekuranzen sowieso ähnliche Tarife anbieten und sich deshalb mit dem erstbesten Angebot zufrieden gibt, zahlt oft viel zu viel für seinen Versicherungsschutz. Mehrere hundert Euro im Jahr lassen sich sparen, das ist das Ergebnis eines Tests des Online-Vergleichsportals „toptarif.de“.
Versichert zum Beispiel ein Single in Stuttgart einen 14 Jahre alten Opel Astra Caravan mit Haftpflicht und Teilkasko, werden im günstigsten Fall 391 Euro, beim teuersten Angebot hingegen 926 Euro pro Jahr in Rechnung gestellt. Auch bei Jahreswagen, neben älteren Autos ebenfalls eine bei Gebrauchtwagenkäufern beliebte Kategorie, gibt es große Preisunterschiede. In der Beispielrechnung für den VW Golf VII einer Familie aus Hamburg kostete Haftpflicht- und Vollkasko-Schutz zwischen 458 Euro und 994 Euro jährlich.
Je länger Autofahrer unfallfrei bleiben, desto weniger müssen sie in der Regel für ihren Versicherungsschutz zahlen. Dieses Beispiel haben die Experten des Vergleichsportals für ein Rentner-Ehepaar aus Bremen nachvollzogen. Haftpflicht und Vollkasko für einen fünf Jahre alten Peugeot 207 sollte demnach zwischen 327 und 635 Euro kosten. Je nach Fahrerprofil, Region und Auto unterscheiden sich die Ergebnisse – im krassesten Fall ermittelte der Vergleich einen Preisunterschied von 891 Euro jährlich.
Üblicherweise wird fristgerecht zum Ablauf eines Versicherungsjahres gewechselt, das meist mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Seit ein paar Jahren bieten einige Kfz-Versicherungen allerdings auch unterjährige Verträge an, Ablaufdatum und Kündigungsfrist kann man dem Versicherungsschein entnehmen. Es gibt aber auch Gelegenheiten, einen Vertrag außerordentlich zu kündigen. So besteht bei einem Fahrzeugwechsel die Möglichkeit, die Versicherung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu wechseln. Daneben haben Versicherte zudem im Schadenfall sowie bei Beitragserhöhungen und Vertragsänderungen ein außerordentliches Kündigungsrecht.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 03.04.2014 aktualisiert am 03.04.2014
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