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Wer gegen die Rabatt-Auflagen seiner Kfz-Versicherung verstößt, bekommt im Falle eines Unfalls den Schaden dennoch ersetzt.
Lässt beispielsweise ein „Garagenparker“ sein Auto draußen stehen und es kommt zu einem Schaden, übernimmt die Versicherung die entstandenen Kosten laut Vertrag. Die Konsequenz für den Versicherungsnehmer ist nach Angaben des Portals geld.de lediglich die Rückforderung des erlassenen Rabattes für ein Jahr.
Doch Vorsicht: Im schlimmsten Fall können auch Strafzahlungen drohen. Auf dem Versicherungsschaden sitzen bleibt jedoch in der Regel niemand.
geschrieben von (sta/mid) veröffentlicht am 24.11.2008 aktualisiert am 24.11.2008
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