Kfz-Werkstätten können AU weiterhin durchführen

Kfz-Werkstätten können die Abgasuntersuchung (AU) weiterhin selbst durchführen und müssen keine Umsatzverluste aufgrund der Neuregelung für die Haupt (HU)- und Abgasuntersuchung befürchten. Dies betont der Geschäftsführer der Prüforganisation KÜS, Peter Schuler, gegenüber „kfz-betrieb Online“.

Zwar wird ab dem 1. Januar 2010 für die bestandene Kontrolle nur noch eine statt wie bisher zwei separate Plaketten vergeben, doch beide Untersuchungen bleiben bestehen. Dennoch muss der Fahrzeughalter nicht beide Untersuchungen bei einer Überwachungsorganisation absolvieren; die AU kann weiterhin in anerkannten Werkstätten durchgeführt werden, die Untersuchung darf allerdings höchstens einen Monat vor dem auf der HU-Plakette angegebenen Monat gemacht worden sein.

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