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Bei Kindern im Auto muss der Fahrer besonders aufmerksam sein. Er muss vor allem genau darauf achten, dass die Kleinen während der gesamten Fahrt vorschriftsgemäß angeschnallt sind. Diese Verantwortung kann ihm niemand abnehmen. Denn löst ein vierjähriges Kind selbst den Sicherheitsgurt, kann dies zu einem Bußgeld für den Fahrer führen. Das entschied laut DAS das Oberlandesgericht Hamm.
Ein Vater war mit seiner vierjährigen Tochter im Auto unterwegs. Das Kind saß angeschnallt auf der Rückbank im Kindersitz. Der Vater fuhr innerhalb einer geschlossenen Ortschaft 15 km/h zu schnell und wurde deshalb von der Polizei angehalten. Dabei stellte sich heraus, dass das Kind nicht mehr angeschnallt war. Der Vater bekam nun ein Bußgeld nicht nur wegen überhöhter Geschwindigkeit, sondern auch wegen des nicht angeschnallten Kindes. Er wehrte sich dagegen mit der Begründung, dass er nichts dafür könne, seine Tochter habe sich zum ersten Mal selbst „abgeschnallt“.
Das Oberlandesgericht Hamm sah allerdings den Vater ganz klar in der Verantwortung. Der Fahrer eines Pkw habe gegenüber mitfahrenden Kindern immer eine besondere Fürsorgepflicht. Diese beziehe sich auch auf die strikte Einhaltung der Anschnall- und Sicherungspflichten nach 21 StVO. Das Kind müsse während der ganzen Fahrt gesichert sein und bleiben, den Fahrer treffe eine Kontrollpflicht. Daher könne erwartet werden, dass er sich gelegentlich nach dem Kind umdrehe. Notfalls müsse er anhalten, um das Kind neu zu sichern. Wie weit die Kontrollpflicht gehe, richte sich nach dem Entwicklungsstand des Kindes und seiner Fähigkeit, sich vom Sicherheitsgurt zu befreien.
geschrieben von auto.de/(rlo/mid) veröffentlicht am 18.02.2014 aktualisiert am 18.02.2014
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