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Schritttempo ist für Autofahrer in verkehrsberuhigten Bereichen und Spielstraßen angesagt. Doch was genau ist darunter zu verstehen? Wer rechtlich auf der sicheren Seite sein möchte, sollte nicht schneller unterwegs sein als ein Fußgänger. Die Geschwindigkeit ist damit auf höchstens 7 km/h beschränkt.
Denn laut dem Automobilclub Kraftfahrer-Schutz wissen einige Autofahrer beim Anblick des blauen Verkehrsschildes aber gar nicht genau, wie schnell sie dort fahren dürfen. Manche gehen von einer Geschwindigkeit von 30 km/h oder mehr aus. Viele Fahrer übersehen auch, dass in solchen Spielstraßen Kinder und Fußgänger „Vorfahrt haben“ und diese die Fahrbahn in voller Breite zum Spielen nutzen dürfen.
Im Zweifelsfall, etwa weil der Tacho kein genaues Ablesen ermöglicht, sollte man sich an Fußgängern auf dem Bürgersteig orientieren.
geschrieben von auto.de/(cs/mid) veröffentlicht am 04.10.2010 aktualisiert am 04.10.2010
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