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Bei einem Unfall im Straßenverkehr kann ein 11-jähriges Kind allein haften. Begeht das Kind einen massiven Verkehrsverstoß, wiegt das schwerer als die Betriebsgefahr des Autos, das hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden (AZ 10 U 22/12). Dabei bezogen sich die Richter darauf, dass das Mädchen im vorliegenden Fall die Fähigkeit hatte zu erkennen, was es tut.
Die Elfjährige wollte in der Dunkelheit zwischen parkenden Autos die Straße überqueren, um zu Kindern auf der anderen Straßenseite zu gelangen. Den herannahenden Pkw sah sie zwar, ging aber davon aus, dass sie es schaffen würde, so schildert es der Deutsche Anwaltverein (DAV). Die Autofahrerin fuhr mit etwa 25 bis 30 km/h, da sie auf die Kinder auf der anderen Straßenseite achtete.
Ihre Geschwindigkeit sei angemessen gewesen und sie habe nicht mit dem Auftauchen des Mädchens rechnen müssen, begründeten die Richter. Laut ihres Urteils kann die allgemeine Betriebsgefahr eines Fahrzeugs in diesem Fall nicht zu Lasten der Fahrerin herangezogen werden. Das Mädchen habe also erkennen können, dass sie unvernünftig handele. Außerdem sei ihr bewusst gewesen, dass sie besonders vorsichtig sein muss, wenn sie zwischen geparkten Fahrzeugen die Straße überqueren will.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 02.08.2013 aktualisiert am 02.08.2013
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11 jährige soll Geschwindigkeit eines PKW’s einschätzen, aber sicher!
Das können mind. 60% aller Autofahrer nicht, und die dürften etwas älter sein!!
Dem Richter, der das entschieden hat, glaubt auch sicher das die Erde eine Scheibe ist!
Hasst wahrscheinlich Kinder und gehört unverzüglich, ohne Bezüge, gefeuert!!!
Aber so was geht ja in diesem unseren Lande leider nicht!!
Wie gut, daß eine Fahrerin am Steuer saß! Ob dasselbe Urteil auch ergangen wäre, wenn der 25-jährige im tiefergelegten GTI mit angemessender Geschwindigkeit das Mädchen angefahren hätte? Oder gar einen Fahrradfahrer, der sowieso einen strafbefreienden Opferbonus gegenüber dem grundsätzlich "rasenden" Autofahrer hat! Wie gut, daß wir in einem Rechtsstaat leben, in dem vor Gericht alle gleich behandelt werden…
…aber die körperliche Reife mag soweit sein, aber die geistige Reife? 13 Jahre ist gerade so die Grenze.
Zumal immer der der Einzelfall zu betrachten ist. Hier mag es gerechtfertigt sein. Aber ein 11 jährige/r muss z.B. auf die Straße und darf nicht mehr den Gehweg nutzen. Und dort wird es meist schwierig, sich zu behaupten.
Und in der Vielzahl sind die Kids nur so gut, wie sie es von ihren Eltern lernen. Zu 90 % leben die Eltern das Verhalten vor. Da ist wohl in der Mehrzahl der Hase im Pfeffer begraben.
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Gast auto.de
August 5, 2013 um 12:26 pm UhrTut doch nicht alles auf Minderjährige abschieben denn was soll den ein Autofahrer noch alles sehen und achten es werdn soviele schulungen gemacht das mann halt auch als fußgäner auf den verkehr achten muß,was suchen miderjärige noch bei dieser uhrzeit auf der strasse ca.22uhr?