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Die jetzt von „auto motor und sport“ veröffentlichten Ergebnisse des Kindersitz-Crashtests erstaunten selbst Experten. Von gebrochenen Rückenlehnen bis hin zu abgerissenen Halterungen war zu hören. Dennoch sollte nicht auf ein kindgerechtes Rückhaltesystem verzichtet werden, warnt TÜV SÜD.
„Es ist auf jeden Fall besser, ein Kind im Rückhaltesystem mitzunehmen als ungesichert oder mit dem Erwachsenengurt gesichert“, sagt der Crashtest-Experte der Sachverständigen, Dr. Lothar Wech. Worauf geachtet werden sollte und wie man den richtigen Sitz findet, dazu gab die Prüforganisation einige Tipps.
Bei Reboard- oder auch Rearward-Facing-Systemen liegt oder sitzt der Nachwuchs entgegen der Fahrtrichtung. Diese Position bietet beim Frontalcrash mehr Schutz als bei Systemen mit einer Position in Fahrtrichtung. Vor allem der bei Kleinkindern im Verhältnis zum Körper noch sehr große Kopf wird besser geschützt. Wird der Spross vorn transportiert, weil man ihn als Fahrer gern in seiner Nähe und gut unter Kontrolle hat und es sicherer ist, da ein kontrollierender Blick nach hinten nicht nötig ist, muss der Beifahrerairbag unbedingt deaktiviert sein. Im Allgemeinen seien aber die hinteren Plätze für Kinder sicherer, so Wech.
Die wirksamste Befestigung eines Kindersitzes ist die direkte Verbindung mit dem Fahrzeug. Bei Fahrzeugen ohne ISOFIX können auch Gurtsysteme ausreichend Halt bieten. – Die meisten Systeme sind „Universal“ und können in jedem Fahrzeug montiert werden. Bezeichnungen wie „Semi-universal“, „Eingeschränkt“ und „Fahrzeugspezifisch“ kennzeichnen den Einsatz nur in bestimmten Fahrzeugen und Sitzpositionen. Mit „Spezial“ ausgewiesen sind Systeme, die nur in einem bestimmten Automodell verwendet werden dürfen.
Grundsätzlich wird bei Kindersitzen nach Gewichtsklassen unterschieden. Systeme der Gruppe „0“ sind bis zu einem Körpergewicht von zehn Kilogramm geeignet. Speziell für Reboard-Systeme gibt es die erweiterte Gruppe „0+“ (bis 13 kg). Zwischen neun und 18 Kilogramm gilt die Gruppe „1“, Gruppe „2“ zwischen 15 und 25 Kilogramm, und Gruppe „3“ – in den meisten Fällen Sitzerhöhungen – ist für alle Kinder ab 22 Kilogramm Gewicht geeignet.
Bis zum Alter von zwölf Jahren dürfen Kinder mit einer Größe unter 1,50 Metern nur in Rückhalteeinrichtungen mitfahren. Und das nicht nur im Pkw, sondern in allen Kraftfahrzeuge mit Gurtpflicht – also auch in Wohnmobilen und Kleinbussen. Verwendete Rückhaltesysteme müssen amtlich zugelassen sein. Seit April 2008 dürfen nur noch Kindersitze nach der Norm ECE R 44/03 oder 44/04 benutzt werden. Systeme nach ECE R44/01 oder R44/02 sind unzulässig. Wer solche Sitze trotzdem benutzt. gefährdet nicht nur seine Kinder, sondern riskiert zudem ein Bußgeld von 30 Euro.
Auf einem Etikett am System müssen alle Pflichtangaben erkennbar sein: Kategorie des Rückhaltesystems, Gewichtsklasse, Genehmigungszeichen des Sitzes und dessen Hersteller.
Eltern sollten ihr Kind zum Kauf eines Kindersitzes mitnehmen und den Einbau im Auto ausprobieren. Wichtig ist, dass es das Kind in der Schale oder dem Sitz bequem hat. Sitze mit Einstellmöglichkeiten und gutem Seitenschutz sind am besten. Angebotene Schlafstützen zur Sicherung gegen Herausrutschen bieten auch bei Fahrzeugen mit Seitenairbags Schutz. Außerdem: Ein Mitspracherecht des größeren Nachwuchses beugt späteren Protesten vor und sorgt so nicht nur für mehr Ruhe an Bord, sondern auch für Sicherheit.
geschrieben von auto.de/(auto-reporter.net/br) veröffentlicht am 20.01.2010 aktualisiert am 20.01.2010
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