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Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind vom 26. Juni 2012 an ungültig und berechtigen das eingetragene Kind nicht mehr dazu, die Grenze zu übertreten. Darauf hat der Auto Club Europa (ACE) unter Berufung auf Informationen des Bundesinnenministeriums hingewiesen.
Die Neuregelung gilt auch im EU-Ausland, wo freie Einreise besteht. Kinder sind folglich von Geburt an ab dem Stichtag überall förmlich verpflichtet, sich auf Verlangen mit einem gültigen eigenen Dokument auszuweisen. Es muss sich um ein behördliches Reisedokument handeln, etwa um einen Kinderreisepass, einen Reisepass oder – je nach Reiseziel – um einen Personalausweis. Ein elterlicher Reisepass bleibt selbst dann gültig, wenn sich darin ein Kindereintrag befindet, der seine rechtliche Bedeutung verloren hat. Die Änderung des Passrechts geht auf europäische Auflagen zurück, die auch von der Bundesrepublik Deutschland erfüllt werden müssen.
Bereits seit November 2007 gibt es die bis dahin bestehende Möglichkeit nicht mehr, einen Kindereintrag im Pass eines oder beider Elternteile vornehmen zu lassen.
geschrieben von auto.de/(ampnet/nic) veröffentlicht am 11.04.2012 aktualisiert am 11.04.2012
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