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Kindersicherung
Preiswert, flexibel und weniger streikgefährdet als die Bahn – Busreisen werden auch für Familienreisen immer attraktiver. Doch ob Wochenendausflug oder Urlaubsfahrt, das Augenmerk der Eltern ist auf die optimale Sicherung ihres mitreisenden Nachwuchses gerichtet. Im Gegensatz zu gesetzlichen Regelungen für die Kindersicherheit in Autos oder im Flugzeug, fehlen entsprechende Vorschriften für die Reisebusse.
Eine klare Gesetzesregelung gibt es nur in kleineren Bussen mit bis zu neun Sitzplätzen. Hier muss auf jedem Sitzplatz ein Dreipunktgurt vorhanden sein. Auch gelten die gleichen Vorschriften für die Sicherung von Kindern wie in einem Pkw: Die Verwendung eines entsprechendes Kindersitzes für Kinder bis zwölf Jahre oder 150 Zentimeter Körpergröße.
In den meisten größeren Bussen und Reisebussen sind allenfalls Beckengurte vorhanden. Mangels einheitlicher Regelungen geben die Reisebusanbieter unterschiedliche Vorschriften für die Kindersicherung heraus. So müssen beispielsweise Kinder und Babys, die nicht aufrecht sitzen können, in einen Kindersitz transportiert werden. Andere schreiben diese Form der Sicherung grundsätzlich bis zu einem Alter von drei Jahren vor.
„Grundsätzlich empfehlen wir Eltern, ihre Schützlinge immer in einem passenden Kindersitz zu transportieren“, erklärt Professor Dr. med. Peter Biberthaler, Direktor der Klinik und Poliklinik für Unfallchirurgie am Klinikum München. Das heißt, auch wenn die Vorschrift der Buslinienanbieter nur bis zu einem gewissen Alter einen Kindersitz fordert, sollte das Kind auf jeden Fall in einem Auto-Kindersitz reisen. Babys sind am besten in einer Schale gesichert, die sich mit dem Beckengurt auf dem Sitz fixieren lässt.
Im wahrsten Sinn des Wortes auf der sicheren Seite reisen Eltern nach gründlicher Vorabinformation beim Reiseveranstalter. Der muss darüber Auskunft erteilen, ob beispielsweise der eigene Kindersitz mit dem vorhandenen Gurtsystem gesichert werden kann. Oftmals bieten Reisebusanbieter auch passende Kindersitze für die Fahrt an. In Reisebussen kommt generell nur die Verwendung eines Kindersitzes in Frage, der sich mit einem Zwei-Punkt-Gurt hinreichend befestigen lässt.
geschrieben von MID veröffentlicht am 26.05.2015 aktualisiert am 26.05.2015
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