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Viele Airlines scheinen die unzureichende Sicherung von Babys und Kleinkindern zu ignorieren. Die kleinen Passagiere reisen unangeschnallt (Lap Holding) oder nur mit einem Schlaufengurt (Loop Belt) fixiert auf dem Schoß der Eltern. Im Notfall sind die Kinder damit nämlich völlig unzureichend geschützt. Das haben Dummy-Versuche von TÜV Rheinland auf der Crash-Bahn der TÜV Rheinland TNO Automotive International im niederländischen Helmond erneut gezeigt.
Kleinkinder tragen im Ernstfall schwere bis lebensgefährliche Verletzungen davon, sowohl wenn sie auf dem Schoß sitzend als auch mit einem Loop Belt angeschnallt sind. Trotzdem sind dies die Standardmethoden der meisten weltweit operierenden Fluglinien zur Sicherung von Kleinkindern an Bord. Darüber hinaus plant die EU, ab Juli 2008 die gefährlichen Schlaufengurte in Europa zuzulassen.
Ein Grund für dieses Risiko liegt in den allgemeinen Fluggastbestimmungen der Airlines, gemäß derer Kinder unter zwei Jahren keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz haben. Beim Lap Holding sitzt das Kind ungesichert auf dem Schoß des Erwachsenen, der mit dem normalen Sitzgurt angeschnallt ist und das Kind während des Fluges mit den Händen festhalten muss. Schon bei starken Turbulenzen betragen die Kräfte in der Kabine das Sechsfache der Erdbeschleunigung, bei einer Notlandung ist es das 16fache. Ein elf Kilogramm schweres Kind wird dadurch zu einem fast 180 Kilogramm schweren „Geschoss“ – und fliegt ungesichert durch die Kabine. Denn Eltern können ihre Kinder dann in keinem Fall festhalten.
Ein Schlaufengurt, der so genannte Loop Belt, hält das Kleinkind zwar auf dem Schoß des Erwachsenen fest, doch gleichzeitig sitzt das Kind in der Falle, da es zu einem „Airbag“ für die Erwachsenen wird. Ein „Babygurtes“ verfügt über eine Schlaufe, durch die der Sitzgurt der Eltern geführt wird und fixiert das Kind auf dem Schoß. „Bei einem Unfall werden die Insassen an Bord mit voller Wucht nach vorne geschleudert – der typische Klappmessereffekt“, erläutert der TÜV Rheinland-Experte. Schwerste innere Verletzungen sind die Folge. Auch das haben die Crash-Versuche gezeigt. Anders als Erwachsene, bei denen der Sitzgurt sicher über ihren Beckenkammknochen gespannt ist, liegt der Loop Belt bei Kleinkindern zu 100 Prozent im Weichteilbereich (Abdominalbereich).
Dass dieser „Babygurt“ kein geeignetes Kinderrückhaltesystem ist, hat TÜV Rheinland bereits 1994 festgestellt. Auch eine groß angelegte Studie der Kölner Sicherheitsexperten für das Bundesverkehrsministerium kam 1998 zu demselben Schluss und führte dazu, dass der Loop Belt ab 1998 in deutschen Maschinen verboten wurde. Ähnliche Untersuchungen wurden von der amerikanischen Luftfahrtbehörde durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass der Schlaufengurt in USA und Kanada bis heute verboten ist. In den meisten europäischen und internationalen Airlines jedoch kommt er weiter zum Einsatz. Darüber hinaus tritt ab Juli 2008 eine neue EU-Vorschrift in Kraft, die den Loop Belt als geeignete Sicherung für Kleinkinder in Flugzeugen zulässt.
„Wir empfehlen Eltern, die auf Nummer Sicher gehen wollen, auf Flugreisen besser einen Kinderautositz zu nutzen, der den TÜV Rheinland-Aufkleber ‚For use in aircraft’ trägt“, sagt Martin Sperber. Zusammen mit dem Luftfahrtbundesamt und einigen deutschen Airlines hat TÜV Rheinland ein Qualifizierungsverfahren für Kinderautositze entwickelt, das schon auf freiwilliger Basis von Air Berlin, Condor, LTU, TUI fly sowie dba angewandt wird. Diese Airlines verfügen in ihren Maschinen über geeignete Plätze für Kinder, auf denen die mitgebrachten Autokindersitze eingesetzt werden können. Schon beim Buchen sollten Eltern die Mitnahme eines Kindersitzes unbedingt anmelden und einen separaten Sitzplatz für ihr Kind reservieren lassen.
geschrieben von (ar/nic) veröffentlicht am 26.05.2008 aktualisiert am 26.05.2008
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