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Gegenwind erhält nun eine Anordnung des italienischen Umweltministeriums. Kurzfristig hatten sich demnach nationale und internationale Lkw für den Transport gefährlicher Abfälle zum 1. Oktober im italienischen System „SISTRI“ registrieren lassen müssen.
Außerdem benötigen die Fahrzeuge ein entsprechendes Telematiksystem. Dagegen haben sechs nationale Transport- und Güterverkehrsverbänden und der Dachverband International Road Transport Union (IRU) Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt.
Nach Aussagen des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hatte die italienische Behörde ein Rundschreiben auf der Homepage von SISTRI.it eingestellt. Doch die darin vorgeschriebene Registrierung bei SISTRI (sistema per il controllo della tracciabilita dei rifuti, System zur Nachverfolgbarkeit von Gefahrgut-Transporten) war und ist für die meisten Transporteure jedoch wegen der fehlenden italienischen Steuernummer nicht möglich, berichtet der BGL. Gemeinsam mit fünf weiteren nationalen Verbänden aus Österreich, der Schweiz, Belgien, den Niederlanden und Dänemarkt reichte der BGL daher Beschwerde gegen das Vorgehen ein. Sie sehen darin eine Diskriminierung ausländischer Beförderer, sei es durch einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit oder die grundlegende Regelung zum Marktzugang. Der freie Warenverkehr sei behindert. Besonders kritisieren die Kläger die völlig sinnfreie Anwendung von SISTRI bei der grenzüberschreitenden Abfallverbringung. Das Ziel der Nachverfolgbarkeit lässt sich aus technischen Gründen nur auf rein nationale, italienische Abfalltransporte anwenden.
geschrieben von auto.de/(ld/mid) veröffentlicht am 13.11.2013 aktualisiert am 13.11.2013
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