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Passagiere eines verspäteten oder ausgefallenen Fluges haben nach EU-Recht Anspruch auf eine Entschädigung. Sie beträgt zwischen 250 Euro und 600 Euro je nach Flugdistanz. Die Prozesse zur Durchsetzung dieser Entschädigung sollen jährlich zwischen 20 Prozent und 30 Prozent betragen. Die Erfolgsaussichten sind hoch: In 90 Prozent der Fälle gewinnen die klagenden Passagiere.
Als Voraussetzung für eine erfolgreiche Klage nennt RA Hormann im Gespräch mit dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine konkrete Beweissicherung vor Ort. Dazu zählen eine von der Fluggesellschaft bestätigte Verspätung sowie Fotos, aus denen die Verspätung oder der Ausfall zu ersehen ist. Auch Zeugen, die bereit sind, ihre Anschrift oder eine E-Mail-Adresse anzugeben, sind hilfreich. Der geschädigte Flugreisende richtet seine Forderung schriftlich an die Fluggesellschaft und setzt dieser eine konkrete Frist.
Wenn die Fluggesellschaft nicht antwortet oder mit Ausreden versucht, sich aus der Verantwortung zu ziehen, sollte eine Klage folgen. Bei Verspätungen im Bahn-, Schiffs- und Busverkehr gibt es ebenfalls Entschädigungen. Bahnkunden erhalten 25 Prozent des Fahrpreises zurück, wenn der Zug eine Stunde Verspätung hatte. Bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden steigt die Entschädigung auf 50 Prozent. Das gilt nach neuestem EU-Recht auch in Fällen, in denen die Verspätung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
geschrieben von auto.de/(zwi/mid) veröffentlicht am 30.09.2013 aktualisiert am 30.09.2013
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