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Eine Abmahn- oder Klagewelle gegen Autohändler wegen der seit 1. Dezember 2011 geltenden Fahrzeug-Effizienzklassen hält der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) für wahrscheinlich. Vorne mit dabei sein dürfte die Deutsche Umwelthilfe (DUH).
Statt des Gewichts eines Neufahrzeugs sollte dessen Hubraum berücksichtigt werden, um auszuschließen, dass ein Luxus-Geländewagen nicht genauso umweltfreundlich wie ein Kleinwagen erscheine.
Laut dem ZDK würden Unternehmen, bei denen Abkassieren durch Abmahnung zum Geschäftsmodell gehöre, Unzulänglichkeiten im Gesetzestext vor allem bei der Autowerbung für sich nutzen. Im Zusammenhang mit berufsmäßigen Abmahnern verwies der Verband auf die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die bei Autohändlern bisher schon zirka 1,4 Millionen Euro auf diesem Weg kassiert habe.
Ein Angriffspunkt in der Autowerbung sei, dass es keine klare gesetzliche Unterscheidung von Modell- und Markenwerbung gebe. Werde für ein Modell geworben, bestehe Kennzeichnungspflicht: grünes A+ steht für effizient, rotes G bedeutet ineffizient. Keine Kennzeichnungspflicht wäre vorgeschrieben, wenn ausschließlich die Automarke das Werbethema darstelle. Unsicherheit bestehe beispielsweise, wenn eine Anzeige mit Firmenlogo am Kühler eines Fahrzeugmodells vorliege.
Auch bei der Schriftgröße in der Werbung bestünden keine exakten Bestimmungen. Vorgegeben wäre lediglich, dass die Angaben beim flüchtigen Lesen verständlich sein müssen. Der ZDK interpretiert dies in Verbindung mit bisherigen Erkenntnissen aus Händlerabmahnungen mit: gut lesbar, sie dürfen nicht weniger hervorgehoben sein als der Hauptteil der Werbebotschaft.
Keine Hinweise, die mit Sternchen gekennzeichnet und in einem kleingedruckter Text nachzulesen sind, zu benutzen. Keine Angaben in Verbindung mit anderen Informationen zum Beispiel über die Autofinanzierung zu verwenden. Keine Informationen nach der Händleradresse zu platzieren. Größe und Schriftbild der Angaben sollten mit den anderen Texten in einer Werbung überwiegend identisch sein.
Hinsichtlich der Auszeichnung der Fahrzeuge in der händlereigenen Verkaufshalle rät der ZDK ebenfalls zur besonderen Vorsicht. Demnach sollte ein Neuwagen auch minutenweise nicht ohne Kennzeichnung sein. Schon das kurzzeitige Fehlen des Effizienzlabels an der Windschutzscheibe wäre ein Anlass für eine Abmahnung.
Dass eifrige Abmahner seit dem 1. Dezember unterwegs sind, macht das Beispiel VW deutlich. Im Internet hatte der Autohersteller die Effizienzklasse „H“ aufgeführt, weshalb sein Luxusmodell Phaeton nicht in der schlechtesten Klasse eingestuft erschien. Die Deutsche Umwelthilfe prangerte dies wenige Tage später als „dreiste Verbrauchertäuschung“ an. VW wies das entschieden zurück und sprach von einem bedauerlichen Irrtum, von dem auch andere Modelle, zum Beispiel der Polo, betroffen seien. Der DUH genügte diese Erklärung nicht.
geschrieben von auto.de/(gz/mid) veröffentlicht am 12.12.2011 aktualisiert am 12.12.2011
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