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Fahrer von Mofas und Mopeds sollten den 1. März nicht vergessen, denn dann beginnt für alle Arten von Kleinkrafträdern das neue Versicherungsjahr. Dann gilt es, das alte grüne Versicherungskennzeichen gegen das neue schwarze zu tauschen.
Ansonsten steht der Zweiradfahrer laut der Assekuranz HUK Coburg ohne Versicherungsschutz da und macht sich obendrein noch strafbar. Zu den Fahrzeugen, die unter die entsprechende Regelung fallen, gehören Mofas, Mopeds, Roller und Quads bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und maximal eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h bringen.
geschrieben von auto.de/(tm/mid) veröffentlicht am 25.01.2011 aktualisiert am 25.01.2011
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