Knöllchen aus dem Ausland kommen später

Strafzettel aus dem EU-Ausland sollen ab 1. Oktober in Deutschland vollstreckt werden. Doch rechtliche Unklarheiten könnten den Start des sogenannten Geldsanktionsgesetzes verzögern, berichtet der Auto Club Deutschland (ACE).

„Wir gehen davon aus, dass der Termin nicht gehalten werden kann“, erklärt Volker Lempp, Leiter Verkehrsrecht beim ACE, auf dem 2. Verkehrsrechtstag seiner Organisation in Erfurt.

Der Experte mahnt, ausländische Bescheide, die aufgrund einer sogenannten Halterhaftung ergehen, dürften in Deutschland nicht vollstreckt werden. Denn hierzulande gilt der Grundsatz: keine Strafe ohne Schuld. Bei Verkehrsdelikten haftet der Fahrer des Fahrzeugs, nicht der Halter. Ihm könnten allerdings die Kosten für die Fahrerermittlung auferlegt werden. Lempp mahnt daher größte gesetzgeberische Sorgfalt an, damit die Umsetzung des Rechtsaktes der Europäischen Union in nationales Recht nicht wie viele andere vor zuvor am Bundesverfassungsgericht scheitert.

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