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Verkehrssünden im Ausland bleiben für viele deutsche Autofahrer noch ohne finanzielle Folgen. Obwohl seit Oktober 2010 die europaweite Vollstreckung von Bußgeldern möglich ist, haben viele Behörden davon bisher wenig Gebrauch gemacht. Die Niederlande sind allerdings eine Ausnahme, wie der ADAC jetzt meldet. Deutsche, die trotz zweier Mahnungen aus dem Nachbarland nicht bezahlen, werden vom deutschen Bundesamt für Justiz zur Zahlung aufgefordert. Und das wird teuer.
Denn die Bußgelder sind bei unserem Nachbarn oft deutlich höher als bei uns. So zahlen Verkehrssünder für 20 km/h zu viel in geschlossenen Ortschaften 173 Euro, auf Autobahnen werden bei dieser Geschwindigkeitsüberschreitung 163 Euro fällig. Wer mit dem Handy am Ohr hintern Steuer erwischt wird, muss sogar 220 Euro zahlen. Zum Bußgeld kommen für die ersten zwei Verwarnungen noch Verwaltungsgebühren, ein Aufschlag von 25 bis 50 Prozent. Erst dann wird das Bundesamt zur Vollstreckung gebeten. Verkehrssünder haben dann auch die letzte Möglichkeit, Einspruch zu erheben. Wird dieser abgelehnt, muss man zahlen.
Vollstreckt werden können aber nur Bescheide, die nach dem 27. Oktober 2010 verhängt wurden, in deutscher Sprache verfasst sind und ein Bußgeld von mindestens 70 Euro nach sich ziehen. Diese Höhe ist aber auch in anderen Ländern schnell erreicht: Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 50 km/h kosten in Großbritannien bis zu 2.900 Euro, in Österreich müssen Verkehrssünder dafür 2.180 Euro zahlen. Nicht nur verantwortungslos sondern auch sehr teuer sind zudem Fahrten unter Alkoholeinfluss oder Fahrten ohne Licht.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 10.07.2012 aktualisiert am 10.07.2012
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