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Kältemittelstreit
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Einerseits versuchen sie mit Abmahnungen und der Drohung mit dem Gang vor den Europäischen Gerichtshof die Bundesrepublik dazu zu bringen, Mercedes-Benz, den letzten standhaften Gegner der Substanz zu zwingen, endlich ebenfalls das Kältemittel in seinen Neuwagen einzusetzen. Letztendlich betonieren sie damit die weltweit marktbeherrschende Stellung der beiden Konzerne.
Andererseits teilten sie den Amerikanern mit, genau diese marktbeherrschende Stellung verstoße möglicherweise gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft. Die EU-Bürokratie hege zudem den Verdacht, dass die seit 2010 bestehende Zusammenarbeit beider Unternehmen die Entwicklung des Kältemittels R-1234yf für Pkw-Klimaanlagen beeinträchtige und somit gegen die EU-Kartellvorschriften verstoße.
Seit dem 1. Januar 2011 müssen Klimaanlagen neuer Fahrzeugtypen mit einem Kältemittel betrieben werden, das weit weniger klimaschädlich wirkt als das alte Mittel R-134a. Die neue Substanz ist derzeit das einzige im Handel erhältliche Kältemittel, dessen Treibhauspotenzial niedrig genug ist, um die Anforderungen der Emissionsrichtlinie zu erfüllen. Dennoch weigert sich Mercedes-Benz weiterhin standhaft, R-1234yf einzusetzen. Eigene Versuche der Schwaben hatten gezeigt, dass sich das Kältemittel bei einem schweren Unfall entzünden kann und danach die für Unfallopfer und Retter lebensgefährliche Flusssäure entwickelt. Und nicht nur das: Münchner Wissenschaftler wiesen nach, dass brennendes R-1234yf eine Substanz entwickelt, die dem aus dem Ersten Weltkrieg berüchtigten Kampfstoff Phosgen ähnelt.
All diese Feststellungen stieß in Brüssel auf taube Ohren. Die EU-Kommission geht statt dessen davon aus, dass eine Reihe von Vereinbarungen, die 2010 zwischen Honeywell und DuPont geschlossen wurden, den Wettbewerb auf dem Markt für das Kältemittel R1234yf eingeschränkt haben könnten. Diese Vereinbarungen betreffen die Produktionsmodalitäten, die Entwicklung von Produktionsprozessen und nicht zuletzt den Preis. „Das alte Kältemittel hat zwar ein um ein Vielfaches höheres Treibhauspotenzial und ist damit deutlich schädlicher für das Klima als sein Nachfolger. Dafür ist es aber auch spottbillig. Ein Kilogramm R-134a kostet zwischen fünf und zehn Euro, ein Kilogramm des neuen R1234yf aber mindestens 150 Euro“, sagt Wolfgang Lohbeck von Greenpeace.
Laut Honeywell entbehren sämtliche Vorwürfe der EU „jeglicher Grundlage“. Den hohen Preis erklärt das Unternehmen damit, dass die Entwicklung des Kältemittels „kostenaufwendig und risikoreich“ gewesen sei. Wolfgang Lohbeck aber freut sich, dass die EU das Kartellverfahren vorantreibt. Gegenüber der „Frankfurter Rundschau“ schränkte er aber ein, es sei „hochgradig absurd“, dass die EU-Kommission fast gleichzeitig das umstrittene R1234yf durchsetzen und das dadurch dann entstehende Monopol bekämpfen wolle. Im schlimmsten Fall droht Dupont und Honeywell eine Kartellstrafe von bis zu zehn Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes. Das wären zusammen rund sieben Milliarden Dollar.
geschrieben von (ampnet/hrr) veröffentlicht am 30.10.2014 aktualisiert am 30.10.2014
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